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Die Gemeinnützige Gesellschaft des Kantons St.Gallen (GGK) wurde im Jahre 1819 zusammen mit der Appenzellischen gegründet. Im Vordergrund standen Werke, die der Existenzsicherung und der Verbesserung der Lebensbedingungen der wenig bemittelten Bevölkerung dienen sollten. Der heutige Bürger als Bezüger der AHV, der IV, der Unfall- und Krankenversicherung kann sich kaum eine Vorstellung davon machen, was noch ins 20. Jahrhundert hinein ausschliesslich der persönlichen Vorsorge vorbehalten blieb - eine Vorsorge, die für viele angesichts der mageren Löhne ausser Betracht fiel. So befassten sich die Gemeinnützigen Gesellschaften mit Fragen wie Schulbildung, Handwerkerstand, Gründung von Spar- und Leihkassen, Meliorationen, Verkehr, usw. Um der allgemeinen Wohlfahrt im Kanton St.Gallen zu dienen, wie es im Zweckartikel der GGK heisst, wurden auch Anregungen und Forderungen an den damals noch ganz auf Eigenverantwortung und Nothilfe bauenden Staat formuliert. Die Gemeinnützigen Gesellschaften waren eine wichtige politische Kraft im Aufbau einer sozialeren Gesellschaft. Damit in unserer Zeit der hoch belastete Sozialstaat nicht überfordert wird, ist die freiwillige private Unterstützung und Spendetätigkeit von grosser Bedeutung. Diese wollen wir fördern.
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